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30.08.2023
News

Wirksame Vorschriften: In den meisten Fällen wird freiwillig auf erneuerbare Heizenergie gewechselt

Diverse Kantone haben Vorschriften erlassen, dass fossile Heizungen teilweise oder ganz durch Systeme mit erneuerbarer Energie ersetzt werden müssen. Eine Studie der Energiefachstellenkonferenz der Kantone (EnFK) zeigt anhand von fünf Kantonen, wie wirksam die Vorschriften bislang umgesetzt wurden. Die Zahlen übersteigen die Erwartungen, auch wenn vor allem bei grossen Mehrfamilienhäusern noch Potenzial besteht.

Anhand der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) erliessen zahlreiche Kantone in den vergangenen Jahren neue Energiegesetze, die den Umstieg auf erneuerbare Heizenergie bewirken sollen. Eine Studie der Energiefachstellenkonferenz der Kantone (EnFK) zeigt anhand der Kantone Freiburg, Jura, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg, dass die Gesetzgebungen sehr effektiv sind. «Im Durchschnitt der fünf Kantone führten die neuen Vorschriften dazu, dass 90 Prozent der neuen Heizungen in Wohnbauten mit erneuerbarer Energie oder Abwärme betrieben werden», heisst es in der Studie. Auch in Kantonen, in denen fossile Heizungen nur zu einem kleinen Prozentsatz durch erneuerbare Energie ersetzt werden müssen, wird in den meisten Fällen komplett auf fossile Heizstoffe verzichtet. So werden im Kanton Jura, wo der erneuerbare Pflichtanteil bei 10 Prozent liegt, 92 Prozent der Raumfläche nach dem Umstieg komplett erneuerbar beheizt.

Verbot hätte wohl keine besseren Ergebnisse geliefert
«Die Studie bestätigt, was im Kanton Jura seit Inkrafttreten der neuen Bestimmung zum Heizungsersatz beobachtet wird. Mit einer verhältnismässigen und gut verstandenen Forderung lassen sich hervorragende Ergebnisse erzielen», sagt David Eray, Umweltminister des Kantons Jura. Nicht nur sei dieser Zwischenschritt einfacher durchzusetzen gewesen als das Verbot fossiler Heizungen, ein Verbot hätte vermutlich kaum bessere Ergebnisse gebracht, da es zu mehr Ausnahmefällen geführt hätte. Der Umweltminister könnte sich vorstellen, aufgrund dieser guten Zahlen die Anforderung, die zurzeit nur für Wohngebäude gilt, auf alle Gebäudetypen auszuweiten. Bis eine Anpassung kommt, werde es aber wohl noch etwas dauern: «Der Kanton Jura wird voraussichtlich die Veröffentlichung der neuen MuKEn abwarten, bevor er seine gesetzlichen Grundlagen anpasst.»

Nicht in allen Fällen kann gewechselt werden
Mit Basel-Stadt wurde ein Kanton untersucht, in dem der erneuerbare Pflichtanteil 100 Prozent beträgt. Nur wenn der Umstieg technisch nicht möglich ist oder zu Mehrkosten führt, dürfen weiterhin fossile Heizsysteme eingesetzt werden. Die Studie zeigt, dass rund 12 Prozent der beheizten Raumfläche nach dem Heizungsersatz noch fossil beheizt wird. Regierungsrat Kaspar Sutter relativiert: «Der Anteil an Ausnahmefällen nimmt stetig ab und war im Jahr 2022 nur noch bei drei Prozent.» Ansonsten bestätigt die Studie die bisherige Strategie der Regierung: «Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass insbesondere der Ausbau eines Fernwärmenetzes und der Rückbau des Gasnetzes eine signifikante Wirkung haben», sagt Kaspar Sutter. Während das Gasnetz bis 2037 komplett stillgelegt wird, wird das Fernwärmenetz zurzeit stark ausgebaut.

In Mehrfamilienhäusern wird seltener gewechselt
In allen untersuchten Kantonen wurde ein auffälliger Unterschied zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern festgestellt. Werden bei Einfamilienhäusern nach dem Heizungsersatz nur noch fünf Prozent der beheizten Flächen fossil beheizt, sind es bei Mehrfamilienhäusern 22 Prozent, die weiterhin mit Gas oder Öl beheizt werden. Als möglichen Grund dafür wird in der Studie genannt, dass Mehrfamilienhäuser im Gegensatz zu Einfamilienhäusern oftmals in städtischen Gebieten stehen, wo die Auswahl an erneuerbaren Alternativen eingeschränkt ist. Zudem hat sich gezeigt: Je grösser ein Gebäude ist, desto eher wird es weiterhin fossil beheizt. Dabei gibt es auch für grosse Gebäude Alternativen. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» hilft Eigentümerinnen und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern, ein geeignetes Heizsystem zu finden, das mit erneuerbarer Energie betrieben wird.

Besitzen Sie ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus, bei dem der Heizungsersatz ansteht? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem Impulsberater oder einer Impulsberaterin und finden Sie heraus, welches erneuerbare Heizsystem für Ihre Liegenschaft infrage kommt. Damit sind Sie für einen bevorstehenden Heizungsersatz, welcher die gesetzlichen Vorgaben in ihrem Kanton erfüllt bestens vorbereitet, und tragen bei einer Realisierung wesentlich zur Reduktion des CO2-Ausstosses ihres Gebäudes bei.

Die EnFK ist der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) angegliedert, dem gemeinsamen Energie-Kompe­tenz­zentrum der Kantone. Die EnDK fördert und koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone in Energiefragen und vertritt die gemeinsamen Interessen der Kantone.

Hier finden Sie die Studie.

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Roland Altwegg, Raiffeisen Schweiz, Leiter Departement Produkte und Investment Services und Leiter Bereich Neue Geschaeftsmodelle und Oekosysteme
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