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Sanierungsfristen für Elektroheizungen und
zentrale Elektro-Wassererwärmer

Sanierungsfristen für Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer

Mit dem Ersatz von Elektro-Wassererwärmern und Elektroheizungen durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie kann unter anderem viel Strom eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Während der Neueinbau von Elektroheizungen schweizweit verboten ist, unterscheidet sich die Gesetzgebung zur Sanierungspflicht von Kanton zu Kanton. Alle Kantone orientieren sich jedoch an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), wonach Elektroheizungen oder zentrale Elektro-Wassererwärmer innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden sollen.

Wählen Sie Ihren Kanton aus, um zu erfahren, ob und
bis wann Sie Ihre Elektroheizung ersetzen müssen.

Zentrale oder dezentrale Elektroheizung?

Zentrale Elektroheizungen
(mit Wärmeverteilsystem)
erzeugen die Wärme in einer zentralen Anlage und verteilen sie anschliessend über ein wassergeführtes System zum Abgabeort (bspw. Fussbodenheizung oder Radiatoren).
Dezentrale Elektroheizungen
(ohne Wärmeverteilsystem)

heizen meistens einen einzelnen Raum, der über kein Wärmeverteilsystem verfügt. Zu den dezentralen Elektroheizungen zählen elektrische Einzelspeicherheizkörper, elektrische Heizkörper, Infrarotstrahler und elektrische Einzelraumfussbodenheizungen.

Möchten Sie weitere Informationen?

Mehr Informationen zum Ersatz von
Elektroheizungen finden Sie hier.

Broschüre «Ersatz der Elektroheizung in Wohnbauten. So gelingt der Umstieg auf einzeitgemässes Heizsystem».

Broschüre

Broschüre «Ersatz der Elektroheizung in Wohnbauten»

Broschüre «Ersatz der Elek­tro­hei­zung in Wohn­bau­ten»

Gute Beispiele

Zermama-540
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Roland Altwegg, Raiffeisen Schweiz, Leiter Departement Produkte und Investment Services und Leiter Bereich Neue Geschaeftsmodelle und Oekosysteme

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