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Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» – für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum

Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Besitzer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um ihre Heizung zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden, erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist für die Gebäudebesitzer/innen kostenlos und unverbindlich, d. h. sie bestimmen, wann und mit wem sie den Ersatz Ihrer Heizung vornehmen.

Das nationale Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Heizen Sie Ihr Haus mit einem Wärmeerzeuger, der älter als 10 Jahre ist? Dann ist ab 1. April 2022 der erste Schritt für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem für Sie als Hausbesitzer/in oder Stockwerkeigentümer/in noch einfacher: Die Impulsberatung «erneuerbar heizen», die ganz individuell bei der Wahl des optimalen Heizsystems für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw. Ihr Stockwerkeigentum unterstützt, ist nun für Sie in der ganzen Schweiz kostenlos. 

Die von «erneuerbar heizen» zugelassenen Impulsberaterinnen und Impulsberater führen diese mit der Förderung von EnergieSchweiz – dem Programm des Bundesrates zur Umsetzung der Schweizer Energiepolitik mit freiwilligen Massnahmen – bei Ihnen kostenlos durch.

Wichtig: Von der Förderung profitieren Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers. 

Bitte versichern Sie sich vor der Auftragserteilung bei der ausgewählten Impulsberaterin/dem ausgewählten Impulsberater, dass die Impulsberatung für Sie kostenlos ist. Dies ist eine Bedingung des Bundes gegenüber den zugelassenen Impulsberatern/innen, damit die Impulsberatung gefördert wird. Bitte beachten Sie auch, dass eine Mehrfachförderung zwischen Bund und Kantonen oder für den selben Wärmeerzeuger ausgeschlossen ist.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Vorteilen und zum Ablauf der Impulsberatung sowie eine Liste mit Impulsberater/innen ganz in Ihrer Nähe für

Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ≤ 6 Wohneinheiten

Mehrfamilienhaus > 6  Wohneinheiten
oder Stockwerkeigentum