Auf ein erneuerbares Heizsystem wechseln –
mit der Gratis-Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Unternehmen und Verwaltung
Das nationale Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»
Ob Restaurants, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Büros, Verwaltungsgebäude oder andere: Der Ersatz eines Heizsystems mit Öl, Gas oder Strom durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie zahlt sich aus. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» unterstützt Sie bei der Ermittlung der passenden Heizlösung mit erneuerbarer Energie, des Einsparpotenzials und des genauen Vorgehens. Kostenlos und in der ganzen Schweiz!
Mit der Impulsberatung zur richtigen Heizlösung
Profitieren Sie von der kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen», wenn die Wärmeerzeugungsanlage älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient. Die technologieneutrale Impulsberatung «erneuerbar heizen» hilft Ihnen, aus den verschiedenen Optionen – Wärmepumpen, Holz-, Solar- oder Fernwärme – das Heizsystem zu wählen, welches das Gebäude Ihres Unternehmens am effizientesten und wirtschaftlichsten mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt. Dabei werden neben den Investitions-, Kapital- und Energiekosten auch die Kosten für Betrieb und Unterhalt über die gesamte Nutzungsdauer berücksichtigt.
In einem Schritt Ihre Impulsberaterin oder Ihren Impulsberater finden
Qualifizierte Impulsberaterinnen und Impulsberater finden Sie in der ganzen Schweiz – und auch ganz in Ihrer Nähe.
Nichtwohnbauten
bis 30 kW Heizleistung
Nichtwohnbauten
über 30 kW Heizleistung
Hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen
Die Wärmeerzeugungsanlage muss älter als 10 Jahre sein und als Hauptheizung für die Raumwärme dienen.
Nein, die Förderung im Rahmen des Programms «erneuerbar heizen» ist unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Restaurants, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Büros, Schulen, Verwaltungsgebäude, Wohnen) und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) und dem Alter des Brenners.
Beratungstätigkeiten, welche über den Umfang der Impulsberatung hinausgehen (etwa für die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation einer Photovoltaikanlage), sind nicht förderberechtigt. Allfällige Zusatzleistungen muss der/die Impulsberater/in vor der Beauftragung klar und schriftlich benennen.
Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.
Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen und kommunalen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Richtig rechnen
Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen befasst, kann von vielen Vorteilen profitieren, die Investitionen langfristig planen und somit auch die Finanzierung optimieren.
Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Heizsystems nicht nur die einmaligen Investitionskosten, sondern auch die voraussichtlichen Energie-, Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren.
Deshalb zeigen Ihnen die Impulsberater/innen von «erneuerbar heizen» nicht nur auf, welche erneuerbaren Heizsysteme bei Ihrem Gebäude und an Ihrem Standort am besten geeignet sind, sondern nehmen anhand detaillierter Angaben eine Schätzung der Kosten über die gesamte Lebensdauer vor.
Mehr Energie sparen
Der Heizungsersatz ist ein guter Moment, um auch weitere Prozesse ihres Unternehmens energetisch prüfen zu lassen. Mit einfachen Sofortmassnahmen können Sie in Ihrem Betrieb die Energiekosten um 10 bis 15 Prozent senken – schnell, wirkungsvoll und ohne grössere Investitionen. Informieren Sie sich bei PEIK, der Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz.