Im Kanton Bern müssen sämtliche Elektroheizungen bis zum 31.12.2031 ersetzt sein. Elektro-Wassererwärmer müssen bis zum 31.12.2042 ersetzt werden. Wer einen Wassererwärmer hat, ist von der Ersatzpflicht befreit, wenn dieser weniger als 100 Liter beinhaltet oder wenn der Wassererwärmer zu mindestens 50 % mit erneuerbarem Strom aus Eigenerzeugung betrieben wird.
Stand per 01.05.2024. Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit.
Bitte beachten Sie dabei immer auch die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen (unter anderem für Notheizungen, abgelegene Bauten, Handtuchradiatoren) in Ihrem Kanton.