Damit die Schweiz die Klimaziele erreicht, ist ein Wechsel zu Heizsystemen mit erneuerbaren Energien notwendig. Der Bund und die Kantone geben diesbezüglich den rechtlichen Rahmen vor und unterstützen mit Information, Beratung sowie finanziellen Beiträgen beim Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien. So ist seit dem 1. Januar 2025 das neue Klima- und Innovationsgesetz in Kraft, welches unter anderem mittels einer Änderung des Energiegesetzes (Art. 50a EnG) ein auf 10 Jahre befristeten Förderprogramm (Impulsprogramm) für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz beinhaltet.
Dieses Impulsprogramm konzentriert sich auf die Bereiche, in denen die bisherige Förderung nicht effektiv genug ist. Dabei steht der Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien über 70 kW im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, dem Ersatz von dezentralen Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme und der Förderung der Beratung für den Heizungsersatz.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt, indem Sie eine kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» in Anspruch nehmen. Erfahren Sie dabei, welches erneuerbare Heizsystem für Ihre Situation am besten geeignet ist und von welchen Förderbeiträgen und Steuererleichterungen Sie profitieren können.
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