14.04.2025
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Dezentrale Elektroheizung ersetzen: Wo erhalten Sie Unterstützung?

Elektroheizung

Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit einer dezentralen Elektrodirektheizung überlegen sich den Wechsel auf ein erneuerbares Heizungssystem. Einerseits um ihre Energiekosten zu reduzieren und andererseits um auf ein effizienteres Heizsystem umzusteigen. Erfahren Sie hier, worauf dabei zu achten ist, und wie Sie Bund und Kantone unterstützen.

Elektrodirektheizungen sind sehr ineffizient und Strom wird zunehmend zu einer wertvollen Ressource. Gleichzeitig sind mit ihrem Betrieb hohe Energiekosten verbunden. Mit einem Wechsel auf eine erneuerbares Heizsystem wird unter anderem dank einer starken Reduktion des Winterstrombedarfs zudem die Versorgungssicherheit erhöht, da z. B. Wärmepumpen 3- bis 5-mal effizienter sind als Elektrodirektheizungen. Aus diesen Gründen gelten in allen Kantonen Vorschriften, die die Neuinstallation von zentralen und dezentralen Elektroheizungen verbieten oder sehr stark einschränken. Verschiedene Kantone wie zum Beispiel Bern, Basel-Stadt, Neuenburg, Waadt und Zürich haben zudem Sanierungsfristen erlassen, bis wann Elektrodirektheizungen ersetzt sein müssen, welche in den nächsten Jahren nun ablaufen werden. Aufgrund der kantonalen Unterschiede empfiehlt es sich, die Situation im eigenen Kanton abzuklären. Auskunft über die geltenden Vorschriften gibt Ihnen die Energiefachstelle in Ihrem Kanton.

Ersatz eines Heizsystems ohne Wärmeverteilung
Insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine dezentrale Elektrodirektheizung besitzen, stellt der Heizungsersatz eine grosse Herausforderung dar. Denn zusätzlich zum neuen Wärmeerzeuger ist zu überlegen, wie die Wärme des neuen Heizsystems in die verschiedenen Räume des Gebäudes verteilt werden kann. Dieser Sanierungsschritt kann tiefe Eingriffe in die Bausubstanz mit sich bringen. In den allermeisten Fällen wird dabei ein neues hydraulisches Wärmeverteilsystem eingebaut (z. B. Bodenheizung, Wandradiatoren).

Dank einer frühzeitigen Beratung das geeignetste Heizungssystem finden
Möchten Sie herausfinden, mit welchem erneuerbaren Heizungssystem Sie Ihre dezentrale Elektrodirektheizung ersetzen können? Die Impulsberatung von «erneuerbar heizen» unterstützt Sie dabei. Der Impulsberater/die Impulsberaterin sieht sich die bestehende Heizung vor Ort an und gibt Ihnen eine auf Ihre Liegenschaft zugeschnittene Empfehlung, welche Heizungssysteme in Frage kommen. Ist Ihre Hauptheizung mehr als zehn Jahre alt, ist die Impulsberatung einmalig kostenlos. Der Wechsel des Heizsystems ermöglicht zudem, dass das meist auch elektrisch aufgeheizte Warmwasser (Elektroboiler) in die neue Anlage eingebunden wird, was zusätzlich die Effizienz des gesamten Heizsystems erhöht. Weitere Informationen und Kontaktdaten von Beraterinnen und Beratern in Ihrer Nähe finden Sie auf erneuerbarheizen.ch. Berücksichtigen Sie auch die Broschüre «Elektroheizung in Wohnbauten» mit Tipps rund um den Ersatz der Elektroheizung.

Eigentümer entschied sich für Radiatoren
Auch der Eigentümer zweier Mehrfamilienhäuser in Fraubrunnen (BE) stand vor der Entscheidung, wie er die elektrische Fussbodenheizung der acht Wohnungen ersetzen will. Nach einer Impulsberatung entschied er sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die alle Wohnungen mit Wärme versorgt. Da noch kein Wärmeverteilsystem verbaut war, mussten Leitungen vom Keller in jede Wohnung verlegt werden. Für die Wärmeverteilung entschied sich der Eigentümer für Radiatoren – einen pro Raum. Die elektrische Fussbodenheizung wurde dabei nicht entfernt, sondern lediglich vom Netz genommen. So konnten die Montagearbeiten in bewohntem Zustand vorgenommen werden. Erfahren Sie hier, wie die Installation der Wärmepumpe abgelaufen ist.

Förderung des Heizungsersatzes – Jetzt profitieren
Im Rahmen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen unterstützen viele Kantone den Ersatz einer Elektrodirektheizung durch ein erneuerbares Heizsystem. Seit dem 1. Januar 2025 wird zudem der Ersatz von dezentralen Heizöl-, Erdgas- und elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem national einheitlich gefördert. Der Beitrag beträgt bis 250 m2 Energiebezugsfläche des neuen hydraulischen Wärmeverteilsystems pauschal 15’000 Franken und ab 250 m2 60 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche.

Informieren Sie sich über die Bedingungen für den Erhalt von Förderbeiträgen von Bund und Kantonen unter www.dasgebaeudeprogramm.ch oder www.energiefranken.ch.

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