02.02.2024
Finanzierung & Förderung

Neue Richtlinie der Bankiervereinigung: «Massnahmen und Finanzierung sollte man frühzeitig planen»

Die Mitgliedsbanken der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) übernehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050. Per 2024 haben sich die SBVg-Mitgliedsbanken verpflichtet, ihre Hypothekarkunden auf die Energieeffizienz ihrer Immobilie aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, die Energieeffizienz zu erhöhen. Im folgenden Interview bewertet Kurt Bisang, stv. Leiter Energieeffizienz und Erneuerbare Energien beim Bundesamt für Energie, das wichtige Engagement der Banken.

 

Kurt Bisang, welche Rolle können Banken bei der Erreichung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz, unter anderem Netto-Null, bis 2050 generell spielen?
Die Banken können bei der Immobilienfinanzierung eine möglichst gesamtheitliche Beratung bieten. Damit wird eine reine Momentbetrachtung durch eine in die Zukunft gerichtete Sichtweise abgelöst. Das ist für die Finanzinstitute wichtig und noch viel mehr für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer. In diesem Zusammenhang erachte ich die Richtlinien der SBVg als sehr wichtig.

Weshalb ist es wichtig, dass das Thema langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz und der Heizungsersatz von den Banken aktiv aufgegriffen wird?
Die Rolle der Banken respektive der Finanzinstitute ist zentral. Ihre Beratung geniesst bei den Hauseigentümerinnen und -eigentümern eine hohe Glaubwürdigkeit und ihre Finanzierungsentscheide tragen massgeblich dazu bei, dass in Massnahmen investiert wird, welche zu mehr Energieeffizienz führen und den CO2 -Ausstoss reduzieren. Die Gebäude energetisch und aus Sicht des Klimaschutzes fit zu machen, ist für den langfristigen Werterhalt unumgänglich. Banken und Finanzinstitute haben aus meiner Sicht hier eine Verantwortung und auch eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.

Wieso sollen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften frühzeitig mit dem Heizungsersatz und der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft auseinandersetzen?
Weil sie dadurch agieren können und nicht zum Reagieren gezwungen werden. Dies ist umso wichtiger, da zum Beispiel in der Mehrheit der Kantone gesetzliche Bestimmungen in Kraft sind, die beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten fordern, dass ein nennenswerter Anteil der Wärme erneuerbar erzeugt oder durch Effizienzmassnahmen eingespart werden muss. Heizungsersatz und energetische Sanierungen sind gleichzeitig mit mittleren bis hohen Investitionen verbunden. Es ist deshalb wichtig, die nötigen Massnahmen sowie die entsprechende Finanzierung frühzeitig zu planen und sich dabei von Energieberaterinnen und -beratern sowie von Finanzinstituten begleiten zu lassen. Denn es stellen sich alleine schon aus finanzieller Sicht viele Fragen. Wie bin ich finanziell aufgestellt? Wie gehe ich bei der Sanierung vor, realisiere ich die Umstellung in Etappen oder in einem Schritt? Lohnt es sich zum Beispiel, vor oder erst nach der Pensionierung entsprechende Sanierungen vorzunehmen? Wie lange will ich noch in meinem Haus leben? Denke ich über einen Verkauf nach?

Von welchen ergänzenden Massnahmen von Bund und Kantonen können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften profitieren?
Bund und Kantone unterstützen Hauseigentümerinnen und -eigentümer mittels Förderbeiträgen, Informationen und Beratung. Zum Beispiel steht mit der kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen» bei den ersten Schritten zu einem Heizungsersatz eine Fachperson zur Verfügung oder unter www.energiefranken.ch findet man schnell die Förderangebote in seiner Gemeinde. Ausserdem informieren wir im Rahmen des Programms EnergieSchweiz über sinnvolle energetische Massnahmen rund um das gesamte Gebäude, also auch die Gebäudehülle. Es bestehen somit viele Unterstützungen, um sein Gebäude fit für die Zukunft zu machen. Es gilt, sie jetzt zu nutzen.

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