01.01.2024
News

Anforderungen beim Heizkesselersatz in Ihrem Kanton

Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten sind in der Mehrheit der Kantone primär für Wohnbauten gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Diese fordern insbesondere, dass ein nennenswerter Anteil der Wärme erneuerbar erzeugt oder durch Effizienzmassnahmen eingespart werden muss.

Die Grafik zeigt stark vereinfacht, welchem Anteil an erneuerbarer Energie die jeweils pro Kanton geltende Bestimmung entspricht.

Mit einem Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem sind Sie in jedem Fall auf dem richtigen Weg. Planen Sie jetzt den Ersatz Ihrer Heizung und profitieren Sie von einer kostenlosen Impulsberatung.

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Stand per 1. Januar 2024. Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit. Bitte beachten Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Kanton.

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